Pace

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für alle Verträge über Verpackungs-, Transport-, Logistik- und Lagerdienstleistungen der DieVersandExperten.de GmbH, auch soweit sie unter der Marke Pace angebahnt werden.

Stand: September 2026

§ 1Geltungsbereich, Rechtsgrundlagen und Unternehmensgegenstand

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über Verpackungs-, Transport-, Logistik- und Lagerdienstleistungen zwischen der DieVersandExperten.de GmbH (nachfolgend „DVE“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“). Pace ist eine Marke der DieVersandExperten.de GmbH; Vertragspartner ist ausschließlich die DieVersandExperten.de GmbH.

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn DVE ihnen schriftlich zustimmt. Das gilt auch dann, wenn DVE in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringt.

Der Tätigkeitsbereich umfasst insbesondere den Auktionsversand (Abholung, Verpackung, Versand ersteigerter Lose) sowie Kunst- und Spezialtransporte für Künstlerinnen und Künstler, Galerien, Sammlungen und Auktionshäuser — Gemälde, Skulpturen, Rahmen, Glas und Antiquitäten.

Ergänzend gelten die Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs, namentlich das Frachtrecht (§§ 407 ff. HGB), das Speditionsrecht (§§ 453 ff. HGB) und das Lagerrecht (§§ 467 ff. HGB). Soweit DVE speditionell tätig wird, gelten nachrangig die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp 2017). Für grenzüberschreitende Straßentransporte gilt vorrangig die CMR.

§ 2Der Transportrechner auf dieser Website

Der angezeigte Betrag ist kein Angebot

Der Transportrechner liefert einen unverbindlichen Richtwert zur ersten Orientierung. Er ist weder ein Angebot im Sinne des § 145 BGB noch eine Zusage. Ein Vertrag kommt ausschließlich nach § 3 dieser Bedingungen zustande. Maßgeblich ist allein das schriftliche Angebot, das der Kunde nach seiner Anfrage von DVE erhält.

Wie der Richtwert gebildet wird

Der angezeigte Betrag setzt sich zusammen aus:

  • einem Grundpreis je Auftrag
  • einem Größenzuschlag, gestaffelt nach der längsten Kante des Werks
  • einem Entfernungszuschlag, gestaffelt nach Straßenkilometern zwischen Abhol- und Zustellort
  • für jedes weitere Werk einem Betrag, der sich aus dessen Ladekante und einem Satz je Zentimeter ergibt
  • der Verpackungspauschale, sofern Verpackung gewünscht ist
  • der Wertabsicherung, sofern gewünscht, als Prozentsatz des angegebenen Werkswerts

Alle im Rechner angezeigten Beträge verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttobetrag gekennzeichnet. Die jeweils geltenden Stufen und Sätze sind im Rechner einsehbar; DVE kann sie jederzeit für künftige Anfragen anpassen.

Entfernung

Die Entfernung wird aus den eingegebenen Orten als Straßenkilometer ermittelt und ist eine Näherung. Für Orte, die nicht im hinterlegten Datenbestand enthalten sind, wird auf den nächstgelegenen erfassten Punkt aufgesetzt; der Rechner weist dies als „angenähert“ aus. Der Kunde kann den Wert von Hand überschreiben. Für die Abrechnung maßgeblich ist die tatsächlich zurückgelegte Strecke nach dem schriftlichen Angebot.

Grenzen der automatischen Berechnung

Oberhalb bestimmter Schwellen entfällt die automatische Berechnung und DVE kalkuliert persönlich. Das betrifft insbesondere Aufträge ab elf Werken, Werke mit einer längsten Kante über 250 cm, Strecken über 700 km sowie Werke mit einem abzusichernden Wert über 15.000 €. Der Rechner weist diese Fälle als „Auf Anfrage“ aus.

Verbindlichkeit der Angaben des Kunden

Der Richtwert beruht ausschließlich auf den Angaben des Kunden. Der Kunde steht für deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein, insbesondere für Maße, Anzahl, Zustand und Wert. Weichen Zustand, Gewicht oder Maße bei Abholung erheblich von der Vorabbeschreibung ab, ist DVE berechtigt, den Mehraufwand nachzuberechnen oder die Beförderung abzulehnen. § 6 bleibt unberührt.

Partnercode

Ein im Rechner eingegebener Partnercode wird lediglich erfasst und an DVE übermittelt. Er verändert den angezeigten Richtwert nicht. Ob und in welcher Höhe sich aus einem Code eine Vergünstigung ergibt, ergibt sich allein aus dem schriftlichen Angebot.

§ 3Beauftragung, Datenübermittlung und Vertragsschluss

Die Anfrage über den Rechner oder per E-Mail ist eine Aufforderung an DVE, ein Angebot abzugeben. DVE übersendet daraufhin ein schriftliches Angebot.

Auktionsversand

Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots von DVE mittels vollständiger Vorkassezahlung zustande. Erforderlich sind Angaben zum Gegenstand, Maße, Zuschlagspreis, die Rechnung des Auktionshauses sowie vollständige Kontaktdaten.

Straßentransport im eigenen Fuhrpark

Der Vertrag kommt durch Bestätigung von DVE und vollständige Vorkassezahlung zustande. Der Kunde übermittelt vollständige Abhol- und Lieferdaten einschließlich Ansprechpartnern, Telefonnummern und Besonderheiten der Örtlichkeit. Fehlfahrten infolge unvollständiger oder unrichtiger Angaben gehen zulasten des Kunden.

DVE ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen sowie zur Ausführung Dritte — Subunternehmer, Kurier- und Paketdienste — einzusetzen.

§ 4Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht bei im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht von vierzehn Tagen zu. Die Frist beginnt mit Vertragsschluss. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung einer eindeutigen Erklärung an anfrage@pacedelivery.de oder an die im Impressum genannte Anschrift.

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn DVE die Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf der Frist vollständig erbracht hat und der Kunde vor Beginn der Ausführung seine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt hat. Beginnt DVE auf Wunsch des Kunden vorzeitig mit der Ausführung, schuldet der Kunde bei Widerruf Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen.

Hinweis intern: Die förmliche Muster-Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular nach Anlage 1 und 2 zu Art. 246a EGBGB ist anwaltlich zu prüfen und zu ergänzen.

§ 5Ausschluss von Gütern, Gefahrgut und Ausfuhrdokumente

Ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht befördert werden: Personen, Bargeld, Edelmetalle, Waffen, Munition, leicht verderbliche Waren sowie gesetzlich verbotene Güter.

Gefahrgut übernimmt DVE nur nach schriftlicher Vorabvereinbarung und formgerechter Deklaration, etwa nach ADR. Bei fehlender oder unrichtiger Anmeldung ist der Transport ausgeschlossen; der Kunde haftet für alle daraus entstehenden Schäden.

Bei Ausfuhren in Länder außerhalb der EU ist ab einem Warenwert von 1.000 € ein Ausfuhrbegleitdokument erforderlich. DVE berechnet dieses nach Preisliste. Nachträglich anfallende Gebühren, Zölle und Steuern trägt der Kunde.

§ 6Ausführung, Verpackung und Zwischenlagerung

DVE verpackt nach fachgerechten Standards für Kunst- und Wertgegenstände. Weichen Zustand, Gewicht oder Maße der Ware bei Abholung signifikant von der Vorabbeschreibung ab, behält sich DVE eine Nachberechnung oder den Ausschluss vom Transport vor.

Zur betrieblichen Tourenoptimierung darf DVE Güter kostenfrei zwischenlagern. Wird eine Lagerung durch Umstände aus der Sphäre des Kunden erforderlich — Annahmeverzug, falsche Adressen, ausstehende Folgeaufträge — erfolgt sie kostenpflichtig mit 20,00 € zzgl. USt. je Paket oder Sendung und angefangenem Monat. Die Berechnung beginnt ab der fünften Woche nach Übernahme beziehungsweise der dritten Woche nach Eingang einer Retoure.

Regellieferfristen von bis zu drei Wochen ab Vorliegen aller Voraussetzungen sind unverbindlich. Feste Termine sind nur bindend, wenn DVE sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

§ 7Preise, Zahlungsbedingungen und Gebühren

Leistungen erfolgen gegen Vorkasse, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Für Retouren, die der Kunde zu vertreten hat — etwa wegen unrichtiger Adressangaben — berechnet DVE 10,00 € zzgl. USt. je Sendung zuzüglich der tatsächlichen Rücktransportkosten.

Für Stornierungen und undurchführbare Aufträge, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet DVE 10,00 € zzgl. USt. je Los oder Position zuzüglich bereits angefallener Aufwendungen.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen zu Verzugszinsen und Mahnkosten. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.

§ 8Haftung und Haftungsbegrenzungen

DVE haftet für Schäden durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme bis zur Ablieferung sowie für die Überschreitung der Lieferfrist nach §§ 425 ff. HGB beziehungsweise CMR und ADSp 2017.

Haftungsgrenzen

Im Frachtführer- und Direktverkehr ist die Haftung auf 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm des Rohgewichts der Sendung begrenzt (§ 431 HGB). Bei speditioneller Abwicklung gelten die ADSp 2017 sowie die Beförderungsbedingungen des ausführenden Unternehmens.

Wertdeklaration und Wertabsicherung

Übersteigt der Wert des Gutes — bei Auktionsware Zuschlagspreis zuzüglich Aufgeld und Umsatzsteuer — die gesetzlichen Haftungsgrenzen, schließt DVE auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch und auf Kosten des Kunden eine Transport- oder Kunstversicherung ab. Die im Transportrechner wählbare Wertabsicherung ist die Anfrage nach einer solchen Deckung; sie kommt erst mit dem schriftlichen Angebot und dessen Annahme zustande. Der vom Kunden angegebene Wert ist maßgeblich und muss zutreffend sein.

Haftungsausschlüsse

DVE haftet nicht für Schäden, die zurückgehen auf:

  • höhere Gewalt, Witterungseinflüsse, natürliche Abnutzung oder innere Verdorbenheit
  • unzureichende oder unrichtige Angaben des Kunden
  • bereits vor Übernahme vorhandene Beschädigungen, Reparaturen oder Restaurierungen an Antiquitäten und Kunstgegenständen sowie Fehler an Elektronik

Für Glasbruch bei gerahmten Kunstwerken und Bildern ist die Haftung ausgeschlossen. Die Ausschlüsse dieses Absatzes gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Ist eine Reparatur oder Restaurierung wirtschaftlich sinnvoll, beschränkt sich die Erstattung auf die tatsächlichen Kosten; ein Anspruch auf Ersatz des vollen Warenwerts besteht in diesem Fall nicht.

§ 9Schadensanzeige und Rügepflichten

Äußerlich erkennbare Schäden sind sofort bei Ablieferung auf dem Beförderungsdokument oder Abliefernachweis zu vermerken und DVE unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Ein pauschaler Vorbehalt genügt nicht.

Äußerlich nicht erkennbare Schäden sind innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen (§ 438 HGB). Wird diese Frist versäumt, wird vermutet, dass das Gut vollständig und unbeschädigt abgeliefert wurde.

§ 10Pfand- und Zurückbehaltungsrecht

DVE steht wegen aller fälligen und nicht fälligen Forderungen aus den mit dem Kunden geschlossenen Verträgen ein Pfand- und Zurückbehaltungsrecht an den in ihrem Besitz befindlichen Gütern und Werten zu.

§ 11Datenschutz

DVE erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der DSGVO und des BDSG zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Einzelheiten — auch zu den Daten, die über den Transportrechner erhoben werden — regelt die Datenschutzerklärung.

§ 12Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaats nicht entzogen wird.

Erfüllungsort und — gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen — ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der DieVersandExperten.de GmbH in Zwickau; zuständig ist das Amtsgericht beziehungsweise Landgericht Chemnitz.

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Diese Bedingungen sind der Fassung der DieVersandExperten.de GmbH nachgebildet und um die Besonderheiten des Transportrechners auf dieser Website ergänzt. Sie ersetzen keine Rechtsberatung und sollten vor dauerhaftem Einsatz anwaltlich geprüft werden.

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